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   KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81   

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KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81 (https://dejure.org/1982,2927)
KG, Entscheidung vom 14.09.1982 - 1 W 4779/81 (https://dejure.org/1982,2927)
KG, Entscheidung vom 14. September 1982 - 1 W 4779/81 (https://dejure.org/1982,2927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum; Beschlußfassung von Wohnungseigentümern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 20
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81

    Zum Umfang von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81
    Die Einräumung sogenannter Sondernutzungsrechte am gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer muß sich nicht auf bestimmte einzelne Nutzungsarten beschränken (im Anschluß an BayObLGZ 1981, 56).

    Die in §§ 1018, 1090 BGB vorgesehene Einschränkung, daß der Nutzungsberechtigte das belastete Grundstück nur "in einzelnen Beziehungen" nutzen, den Eigentümer also nicht von jeder Nutzung ausschließen dürfe, gibt daher für die Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 1 WEG nichts her (BayObLGZ 1981, 56 = Rpfleger 1981, 299).

  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81
    Dabei gibt die Entstehungsgeschichte für die Beantwortung der zu entscheidenden Frage schon deshalb wenig her, weil der Gesetzgeber bei der Schaffung des Gesetzes lediglich den "Modellfall" ins Auge gefaßt hat, nämlich ein Gebäude auf einem Grundstück mit mehreren in sich abgeschlossenen Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (vgl. auch BGH NJW 1968, 1230 = Rpfleger 1968, 181).
  • BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74

    Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Teilungserklärung; Grundbuch; Grundbuchamt;

    Auszug aus KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81
    Es trifft zwar zu, daß die vom Gesetz abweichende Regelung des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums durch Begründung von Sondernutzungsrechten einzelner Wohnungseigentümer wegen ihrer praktischen Auswirkungen als inhaltlich einer Dienstbarkeit vergleichbar angesehen wird (BayObLGZ 1974, 396/401).
  • BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80

    Zur Entstehung des Sondereigentumsbei Abweichung der Bauausführung von der

    Auszug aus KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81
    Dabei entspricht es wiederum zu Recht allgemeiner Auffassung, daß eine Gebrauchsregelung im Sinne von § 15 WEG , also das sogenannte Sondernutzungsrecht, jedenfalls in bezug auf einzelne Nutzungsarten ohne weiteres zu Lasten der Mitberechtigung eines anderen Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum eingeräumt werden kann, und zwar nicht nur an Räumen, sondern auch an Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. nur BGH Rpfleger 1979, 57 = AS 73, 145; BayObLG DNotZ 1982, 242/243 m. w. N.).
  • LG Berlin, 02.09.1981 - 84 T 142/81
    Auszug aus KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81
    Mit dem angefochtenen Beschluß, auszugsweise veröffentlicht in MDR 1982, 149, hat das Landgericht die Beschwerde der Beteiligten zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Zulassung eines Sondernutzungsrechts der hier vereinbarten Art laufe auf eine Umgehung der gesetzlichen Regelung hinaus, nach der Sondereigentum nur an abgeschlossenen Räumen und nicht an konstitutiven Teilen des Gebäudes eingeräumt werden könne ( §§ 3 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG ).
  • LG Traunstein, 20.04.1978 - 4 T 130/78
    Auszug aus KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81
    Zu Recht weist das BayObLG, das die hier vertretene Auffassung im Grundsätzlichen teilt (a.a.O.; im Ergebnis ebenso LG Traunstein MittBayNot 1978, 218; Soergel-Stürner, BGB , 1. Nachtrag § 15 WEG Rz. 3; Deckert, Die Eigentumswohnung, Grundwerk, Stand April 1982, S. 3/23, vgl. auch Erman-Ganten, BGB, 7. Aufl., § 15 WEG Rz. 5; MünchKomm (Röll) § 10 WEG Rz. 25), darauf hin, daß die rechtliche Gestaltung in Fällen der hier gegebenen Art bedeutsam bleibt für die Änderung oder Auflösung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • OLG Zweibrücken, 17.01.2011 - 3 W 196/10

    Wohnungsgrundbuch: Gegenstand einer Zwischenverfügung; Rechtsmittel bei lediglich

    Das gilt auch dann, wenn das Sondernutzungsrecht, wie hier, nicht auf eine bestimmte Nutzungsart beschränkt ist (zur Zulässigkeit insoweit vgl. BayObLGZ 1981, 56/61 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93

    Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur

    Jedenfalls im allgemeinen und ohne eine entsprechende eindeutige Regelung - ob eine solche überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu KG, Rpfleger 1983, 20 ff.), kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben - umfasst ein Recht zur Sondernutzung aber nicht auch die Ermächtigung zur Vornahme solcher baulicher Veränderungen, die nach dem Gesetz (§ 22 I WEG) der einstimmigen Beschlussfassung bedürfen (vgl. KG, ZMR 1985, 720 f., WE 1987, 197 f.; BayObLGZ 1985, 165 ff.).
  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

    So umfasst die Einräumung jedweder Nutzungsart dennoch nicht die Befugnis zu baulichen Veränderungen (KG, Rpfleger 1983, 20).

    Falls die Erstbepflanzung der Außenanlagen vor dem Setzen der Hängebuche im April 1981 abgeschlossen gewesen sein sollten, würde das Setzen der Hängebuche eine bauliche Veränderung darstellen und schon deshalb nicht durch das Sondernutzungsrecht gedeckt sein (vgl. KG, Rpfleger 1983, 20; OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).

  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98

    Sondernutzungsrechte

    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist jedenfalls im vorliegenden Fall, wo die Realteilung offenbar rechtlich nicht möglich war und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft nur das Teileigentum an Tiefgaragenstellplätzen zusteht, aus Rechtsgründen nichts einzuwenden (vgl. BayObLGZ 1981, 56 ff.; BayObLG WuM 1992, 705 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f.; MünchKomm/Roll BGB 3. Aufl. § 10 WEG Rn. 28).

    Das Recht zur ausschließlichen Nutzung ist den Wohnungseigentümern allgemein und ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart eingeräumt worden; dies ist rechtlich zulässig, das Sondernutzungsrecht braucht nicht auf eine bestimmte Nutzungsart beschränkt zu werden, auch wenn dies in der Regel geschieht (vgl. BayObLGZ 1981, 56/61 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f.; Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. Rn. 12, Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. Rn. 27, jeweils zu § 15; MünchKomm/Roll § 10 WEG Rn. 28 und 34; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 15 WEG Rn. 3; anderer Ansicht Ertl Rpfleger 1979, 79/81).

  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 187/10

    Vorliegen einer unzumutbaren Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern durch den

    Vor diesem Hintergrund verkennt die Kammer entgegen der Ansicht des Klägers ebenfalls nicht, dass entsprechend der durch diesen zitierten Entscheidungen des KG Berlin vom 14.09.1982 - 1 W 4779/81, OLG Frankfurt vom 06.04.2010 - 20 W 78/08 sowie vom 23.01.2006 - 20 W 195/03, dass mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes an einer unbebauten Fläche der Charakter dieser Fläche als Gemeinschaftseigentum nicht geändert wird und mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nicht ohne weiteres auch die Zustimmung zur Bebauung verbunden ist (mit Verweis auf Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Auflage, § 22 Rn 141).
  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88

    Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit

    Jedenfalls stehen der Begründung eines umfassenden und ausschließlichen Nutzungsrechts einzelner Wohnungseigentümer an Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche des WEG, nicht entgegen (vgl. BayObLG Rpfleger 1981, 299; KG Rpfleger 1983, 20 ; Haegele/Schöner/Stöber, GBR, B. Aufl., Rd.-Nr. 2910; so auch Bärmann/Pick/Merle, 6. Aufl., § 15 WEG , Rd.-Nr. 18).
  • OLG Köln, 05.02.1996 - 2 Wx 52/95

    Umdeutung von Grundbucherklärungen

    Ob eine solche Beanstandung entgegen den genannten Auffassungen (vgl. insbesondere BayObLGZ 1981, 56, 62) erhoben werden könnte (vgl. die einschränkende Auffassung des KG RPfleger 1983, 20 ff.), muß hier wegen des eingeschränkten Prüfungsumfangs der gegen eine Zwischenverfügung gerichteten Beschwerde nicht erörtert werden, zumal die einschränkende Auffassung eine Auslegung der abgegebenen Erklärungen dahin zuläßt, daß das Sondernutzungsrecht nur bestellt sein soll, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen (KG, a.a.O., 22).
  • BayObLG, 11.05.1988 - BReg. 2 Z 44/88

    Erteilung eines Grundschuldbriefs an einen nicht als Gläubiger im Grundbuch

    Jedenfalls stehen der Begründung eines umfassenden und ausschließlichen Nutzungsrechts einzelner Wohnungseigentümer an Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche des WEG, nicht entgegen (vgl. BayObLG Rpfleger 1981, 299; KG Rpfleger 1983, 20 ; Haegele/Schöner/Stöber, GBR, B. Aufl., Rd.-Nr. 2910; so auch Bärmann/Pick/Merle, 6. Aufl., § 15 WEG , Rd.-Nr. 18).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 188/10
    Vor diesem Hintergrund verkennt die Kammer entgegen der Ansicht des Klägers ebenfalls nicht, dass entsprechend der durch diesen zitierten Entscheidungen des KG Berlin vom 14.09.1982 - 1 W 4779/81, OLG Frankfurt vom 06.04.2010 - 20 W 78/08 sowie vom 23.01.2006 - 20 W 195/03, dass mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes an einer unbebauten Fläche der Charakter dieser Fläche als Gemeinschaftseigentum nicht geändert wird und mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nicht ohne weiteres auch die Zustimmung zur Bebauung verbunden ist (mit Verweis auf Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Auflage, § 22 Rn 141).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1986 - 3 Wx 109/86

    Keine Dienstbarkeit an einem Sondernutzungsrecht

    Der von den Vorinstanzen unter Berufung auf KG Rpfleger 1983, 20 :ç›rt回 enen Auffassung, die Eintragung sei unzulãŠï¼ sig, weil ein Sondernutzungsrecht nicht die Befugnis zu baulichen ãranderungen zum Gegenstand haben k6nne, vermag il白rS白nnt åªfrh r,iå‡ht 白nã‚¢1 jsrhIiãƒRãƒn Allerdings bilden .I Sondernutzungsrechte", die den Mitgliedern einer Eigentoniergemeinschaft nach dem WEG Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, insbesondere des Grundstocks zur ausschlieBlichen Nutzung, undzwar beschå-°n虹 auf die Ziehung der Gebrauchsvorteile,zuweisen, typische nach§ 10 Abs. 2 WEG vereinbarte bzw. in der Teilungserkl白rung festgelegte unddurch Eintragung ins Grundbuch verdinglichte1Regelungen (Barmann/Pick/Merle, 5. Aufl.,§ 15 WEG, Rd.-Nr. 18).
  • LG Wuppertal, 08.04.1988 - 6 T 300/88

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Sondernutzungsrechtes

  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 121/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Miteigentum; Sondereigentum;

  • LG Frankenthal, 08.02.1991 - 1 T 50/91

    Gebrauchsregelung mit Befugnis eines Eigentümers zum Umbau auch von

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